Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Online-Buchung unserer Gästezimmer relevant sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Online-Buchung eines Zimmers über die Webseite www.sgt-wuppertal.de

Lieber Gast,
bitte schenken Sie den nachstehenden Vermittlungsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Silvio-Gesell-Tagungsstätte (im Folgenden SGT genannt). Diese Vermittlungsbedingungen werden Bestandteil des mit der SGT und Ihnen geschlossenen Vertrags.

1. Anwendungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Ihre Buchungen über das System der SGT. Es handelt sich um eine Buchung eines Gästezimmers in der SGT in Wuppertal.

Jede Buchung wird über die Webseite der SGT an die SGT weitergegeben. Diese Buchungen sind sowohl für die SGT als auch für Sie verbindlich.

2. Mietvertrag und Zahlung

Der Mietvertrag kommt mit der Buchung über die Webseite der SGT direkt zwischen Ihnen und der SGT zustande. Den von der SGT bestätigten Mietpreis zahlen Sie vor der Abreise entweder direkt vor Ort in der SGT bzw., wenn gewünscht und von der SGT akzeptiert per Banküberweisung nach Rechnungsstellung.

Sämtliche sich aus dem Mietvertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar zwischen Ihnen als Buchendem und der SGT.

Die Buchung ist auch ohne Buchungsbestätigung gültig. Die Buchungsbestätigung erscheint nach Abschluss der Buchung auf dem Bildschirm und kann ausgedruckt werden. Sie wird Ihnen als Kunde auch zusätzlich per E-Mail übermittelt. Die SGT kann keine Haftung für den Zugang der Bestätigung bei Übermittlung per E-Mail übernehmen. Die Wirksamkeit der Buchung bleibt hiervon unberührt.

3. Änderungen und Stornierungen

Die Konditionen für Änderungen oder Stornierung einer getätigten Buchung werden von der SGT individuell festgelegt. Sie als Gast erhalten selbstverständlich vor Abschluss Ihrer Buchung genaue Kenntnis von diesen Konditionen.

Haben Sie ein Hotel gebucht, können Sie diese Buchung – mit Ausnahme von in der nachfolgenden Ziffer 4 genannten Buchungen – bis 7 Tage vor dem Tag der Anreise kostenfrei stornieren. Stornieren Sie nach diesem Zeitpunkt oder nehmen Sie das gebuchte Zimmer – ohne innerhalb der vorstehenden Frist storniert zu haben – nicht in Anspruch, kann der Leistungsträger Ersatz für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes der Aufwendungen des Leistungsträgers sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers zu berücksichtigen. Die Rücktrittsgebühr ist sofort fällig.

3. Rücktritt/Stornierung für Übernachtungsbuchungen ohne weitere Leistungen

Die SGT räumt Ihnen einen kostenfreien Rücktritt vom Mietvertrag bis ein. Dieser Rücktritt ist bis 18:00 Uhr Ortszeit des Tages, der dem Tag der Anreise vorangeht, möglich. Ihre Buchung wird von der SGT grundsätzlich bis 18:00 Uhr Ortszeit des spätmöglichsten Rücktritttermins aufrechterhalten. Nehmen Sie von diesem Rücktrittsrecht nicht fristgerecht Gebrauch, oder nehmen Sie das gebuchte Zimmer – ohne innerhalb der vorstehenden Frist storniert zu haben – nicht in Anspruch, kann die SGT Ersatz für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Ersatzforderung der SGT werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die Einnahmen aus eventuell anderweitiger Vermietung des Zimmers berücksichtigt. Die Rücktrittsgebühr ist sofort fällig.

4. Stornoregelung, wenn Sie ein Seminar- oder Tagungspaket selbst oder über einen Veranstalter gebucht haben

Buchungen, die Montag bis Donnerstag betreffen: 

kostenlos bis zu 65 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

ab 65 Tage vor Beginn: 80 % der Gesamtleistung

Buchungen, die Freitag bis Sonntag betreffen: 

kostenlos bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

90 bis 65 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Gesamtleistung

ab 65 Tagen vor Beginn: 80 % der Gesamtleistung

5. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

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